aktuelles Projekt
über uns
Music as a bridge e.V. Laßt uns Gräben überwinden!
2016 gründete das Weltmusik-Ensemble Quadro Nuevo zusammen mit engagierten Kollegen, Deutschen Botschaftern und Goethe-Instituts Leitern den Music as a Bridge e.V.
Der Verein fördert durch Kulturveranstaltungen mit interkulturellen Elementen den Gedanken der Toleranz und der Völkerverständigung.
Dazu gehören Konzerte und in Zeiten mit pandemie-bedingten Einschränkungen auch Streams und Musikaufnahmen.
Das Bestreben ist die Überwindung von politischen, historischen und kulturellen Gräben. Die gemeinsame Freude an der Musik kann dabei helfen!
Falls Sie unsere Arbeit unterstützen möchten können Sie auf folgendes Konto spenden:
DE08 7115 0000 0020 1647 11
BYLADEM1ROS
Sparkasse Rosenheim Bad Aibling
Steuernummer Finanzamt Rosenheim 156/109/90301
Bitte verwenden Sie dabei den Betreff "Spende"
Aus der Satzung des Vereins Music as a Bridge e.V.:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung durch die Förderung von Kunst und Kultur, internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Zur Erreichung dieses Vereinszwecks, unterstützt der Verein die Organisation von kulturellen Veranstaltungen und Konzerten, welche ein Zusammenwirken deutscher Künstler und Künstler aus anderen Kulturkreisen öffentlich sichtbar und hörbar macht und fördert die Zusammenarbeit von Musikern aus Deutschland und dem Ausland, insbesondere aus Krisengebieten. Hierzu fördert der Verein auch die Organisation und Durchführung von gestreamten Musikaufführungen und Musikaufnahmen mit interkulturellen Elementen bzw. interkulturellem Charakter und deren Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit. Durch dieses künstlerische Zusammenwirken soll ein Beitrag zur Verständigung von Menschen aus unterschiedlichen Kulturräumen geleistet werden. Die gemeinsame Freude an der Musik soll dabei helfen politische, historische und kulturelle Gräben zu überwinden.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.